CoD:BO3 - Black Ops 3 LAN der DeSBL Tickets ab sofort verfügbar!

DeSBL LAN Tickets ab sofort verfuegbar

Die DeSBL startet vor Kurzem noch eine Umfrage, wie wohl ein LAN Event bezüglich Call of Duty: Black Ops3 ankommen würde. Nunn haben sie das Event schon geplant und verkaufen jetzt die heiss begehrten Ticktes.

Vor ein paar Tagen war es noch ein Hirngespinst, nun macht es die DeSBL ( Deutsche ESport Bundesliga) offiziell und bietet sogar schon Tickets für ein Lan Event im Juli diesen Jahres an. Die Tickets sind ab sofort bei Eventbrite erhältlich.

Die Deutsche ESport Bundesliga begrüßt potentielle Käufer mit folgenden Worten:

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Hallo liebe Community,
endlich ist es soweit: Die Tore öffnen sich zum Ticketshop für das große 1. DeSBL Lan Event. Das spannende LAN-Event findet am 16.07.2016 – 17.07.2016 in der Stadt München statt und gespielt wird Call of Duty: Black Ops 3 auf der Playstation 4.

Das Event soll vom Samstag, 16. Juli 2016, 08:30 Uhr bis Sonntag, 17. Juli 2016, 17:00 Uhr (MESZ) andauern.

Der Austragungsort wird der E-Sport Club München & Healthbar, Rossinistraße 17, 85598 Vaterstetten – Baldham, Deutschland sein.

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Weiterhin hat die DeSBL natürlich auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen veröffentlicht, sodass jeder weiss auf was er zu achten hat.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB DeSBL Lan Events

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1. Allgemeines

  • Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten zwischen der DeSBL (folgend Veranstalter genannt) und den Teilnehmern und Teilnehmerinnen des ersten DeSBL Lan Events (folgend Teilnehmer genannt) sowie Besuchern und Besucherinnen (folgend Besucher genannt).
  • Teilnehmer sind Personen, die auf der Internetseite des Veranstalters unter http://www.desbl.de registriert sind und mit dem Veranstalter einen Vertrag über die Teilnahme an dem Lanevent des Veranstalters geschlossen haben. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Veranstalters.
  • Besucher sind Personen, die an der Veranstaltung zu Besuchszwecken teilnehmen.
  • Teilnehmer und Besucher müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ein amtlicher Altersnachweis mit Lichtbild (z.B. Personalausweis, Führerschein) ist unaufgefordert am Veranstaltungseingang vorzuzeigen. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurde.

2. Veranstaltungsablauf

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  • Teilnehmer und Besucher verpflichten sich, während der gesamten Veranstaltungsdauer den Weisungen des Veranstalters sowie dessen Hilfspersonen Folge zu leisten.
  • Teilnehmern und Besuchern ist es nicht gestattet, ohne ausdrückliche Erlaubnis den abgesperrten Bereich des Veranstalters und die Bühne zu betreten.
  • Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Veranstaltungsdauer in allen Veranstaltungsräumen sich rechtstreu zu verhalten. Es ist verboten, rechtswidrig Software und sonstige Medien an denen ein Urheberecht Dritter besteht von anderen Teilnehmern auf den eigenen Computer zu laden oder selbst anzubieten.
  • Tiere sind in den Veranstaltungsräumen nicht erlaubt.
  • In allen Veranstaltungsräumen ist das Rauchen und Trinken eigens mit gebrachter alkoholischer Getränke untersagt. Das Rauchverbot umfasst auch E-Zigaretten und E-Shishas.
  • Das Mitführen und/oder Konsumieren von Substanzen im Sinne des BtMG sowie allen sonstigen gesetzlich verbotenen Substanzen führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und zur Anzeige bei der Polizei.
  • Das Mitführen von Gegenständen im Sinne des WaffG in den Veranstaltungsräumen ist verboten. Das rechtswidrige mitführen von Gegenstände im Sinne des WaffG führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und zur Anzeige bei der Polizei.
  • Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, die gegen die Regeln verstoßen, von der weiteren Teilnahme der Veranstaltung auszuschließen.
  • Der Veranstalter behält sich zur Durchsetzung der Regeln das Recht vor, Taschenkontrollen durchzuführen.

3. Vertragsabschluss

  • Der Vertrag zwischen Veranstalter und Teilnehmer kommt bei der Online-Buchung erst zustande, wenn das Angebot des Teilnehmers zur Teilnahme am Lanevent des Veranstalters von diesem angenommen wird.
  • Bei der Online-Buchung gibt der Teilnehmer ein Angebot zur Teilnahme an dem Lanevent des Veranstalters ab, indem er sein Team-Ticket über die Seite eventbrite.de bezieht.

Ein wirksames Angebot kommt erst mit Eingang der Teilnahmegebühr zu Stande. Die Abwicklung der Zahlung der Teilnahmegebühr sowie die Annahme des abgegebenen Angebots des Teilnehmers erfolgt über eventbrite.de.

Ein wirksames Angebot des Teilnehmers und des Besuchers auf Vertragsabschluss verpflichtet den Veranstalter nicht zur Annahme.

4. Leistungen

  • Die Veranstaltungsdauer ergibt sich wie folgt:
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltungszeiten jederzeit zu ändern oder anzupassen.
  • Der Veranstalter stellt jedem Teilnehmer während der gesamten Veranstaltungsdauer die von ihm bezahlte Spielberechtigung. Sitzplätze werden temporär zugewiesen. Zu den Sitzplätzen stellt der Veranstalter während der Spielzeit dem Teilnehmer einen Stuhl, Tisch sowie einen Bildschirm zu Verfügung. Zusätzlich werden den Spieler der Teilnehmer-Sparte „PC“ optional entsprechende Computer sowie Maus und Tastatur zur Verfügung gestellt.

Am Samstag den 09.Juli 2016 ist es den Teilnehmern und Besuchern erlaubt zwischen 08:30 Uhr bis 02:00 Uhr in der Frühe des Folgetages sich in den Veranstaltungsräumen aufzuhalten.

Am Sonntag den 10. Juli 2016 ist es den Teilnehmern und Besuchern erlaubt zwischen 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr sich in den Veranstaltungsräumen aufzuhalten.

5. Foto- und Videoaufnahmen während der Veranstaltung

  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, während der gesamten Veranstaltungsdauer in den Veranstaltungsräumen Foto- und Videoaufnahmen zu machen und die Aufnahmen zu veröffentlichen.
  • Der Teilnehmer hat das Recht, der Veröffentlichung seiner Fotos jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
  • Teilnehmern und Besuchern ist es untersagt Foto- oder Videoaufnahmen ohne ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters zu machen.
  • Die Veranstaltungsräume werden während der gesamten Veranstaltungsdauer videoüberwacht. Hierbei gewonnene Aufnahmen werden ausschließlich zur Aufklärung strafrechtlich relevanter Tatsachen genutzt.
  • Überwachungsaufnahmen werden zwei Wochen nach Veranstaltungsende gelöscht. Von dieser Aufbewahrungsdauer kann für die Dauer abgewichen werden, die für die Aufklärung strafrechtlich relevanter Tatsachen notwendig ist. Im Falle strafrechtlicher Ermittlungen werden die Videoaufnahmen den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt.

6. Turniere

  • Der Veranstalter bietet freiwillig auf seiner Veranstaltung Turniere an. Turniere werden nicht Gegenstand des zwischen dem Veranstalter und Teilnehmer geschlossenen Vertrages. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Durchführung eines Turniers besteht nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit Turniere abzusagen.
  • Der Teilnehmer hat das Recht, an den angebotenen Turnieren des Veranstalters des Lanevents teilzunehmen.
  • Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich für Turniere rechtzeitig beim Veranstalter anzumelden. Ein Anspruch auf Teilnahme an Turnieren ist ausgeschlossen, wenn die Anmeldefrist verstrichen ist.
  • Den Turnieren liegen die Regeln des Veranstalters zugrunde.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, erfolgreiche Turnier-Platzierungen mit von Kooperationspartnern bereitgestellten Preisen zu prämieren. Der Veranstalter wird in einem solchen Fall vor Beginn des Turniers die Preise für die entsprechenden Platzierungen bekanntmachen.
  • Ansprüche gegen den Veranstalter wegen möglicher Sach- und Rechtsmängel an den von den Kooperationspartnern für Turniere bereitgestellten Preisen sind ausgeschlossen. Eine Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den bereitstellenden Kooperationspartnern bleibt hiervon unberührt.
  • Anspruch auf Aushändigung des Gewinns haben nur Teilnehmer, die während der Preisverleihung persönlich vor Ort sind. Teilnehmer die persönlich den Gewinn nicht entgegennehmen können, haben die Möglichkeit, empfangsberechtigte Personen beim Veranstalter anzuzeigen. Sollte ein Teilnehmer der Gewinner eines Preises ist bei der Preisverleihung persönlich nicht vor Ort sein und auch keine empfangsberechtigte Person beim Veranstalter angezeigt haben, verfällt der Anspruch des Teilnehmers auf Ausschüttung des Preises.
  • Der zwischen Veranstalter und Teilnehmer geschlossene Vertrag begründet keinen Anspruch des Teilnehmers, auf dem Lanevent von Dritten (z.B. Kooperationspartnern) angebotenen und durchgeführten Turnieren teilzunehmen. In diesem Fall gelten die Teilnahmebedingungen des Dritten.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

7. Netzwerk und Stromnetz

  • Das vom Veranstalter bereitgestellte Netzwerk und Stromnetz darf nur in dafür vorgesehener Weise genutzt werden.
  • Der Teilnehmer ist nicht befugt, Küchengeräte oder sonstige Haushaltsgeräte an das Stromnetz des Veranstalters anzuschließen.
  • Der Teilnehmer ist nicht befugt, externe Geräte (beispielsweise Smartphones) an die zur Verfügung gestellten PCs oder an das Stromnetz des Veranstalters anzuschließen.
  • Server und sonstige Großrechner sind vor Veranstaltungsbeginn auf der Internetseite des Veranstalters bei diesem anzumelden.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Betrieb von Geräten zu untersagen, die nach Auffassung des Veranstalters eine Gefahr für das Stromnetz und/oder das Netzwerk des Veranstalters darstellen können.
  • Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die betroffenen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme des Lanevents auszuschließen.

8. Rücktritt des Teilnehmers

  • Ein Rücktritt des Vertrags ist nicht möglich.

9. Rücktritt des Veranstalters

  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vom Vertrag mit einem Teilnehmer zurückzutreten, wenn es hierfür berechtigten Grund gibt. In Falle eines solchen Rücktritts erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer die gezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
  • Der Veranstalter ist berechtigt, auch nach Veranstaltungsbeginn Teilnehmer wegen gesetzeswidrigen Verhaltens oder nachhaltiger Störung des Lanevent von der weiteren Teilnahme durch Verweis von dem Lanevent auszuschließen. Eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ein Lanevent wegen mangelnder Teilnehmerzahlen abzusagen. Gleiches gilt, wenn aufgrund höherer Gewalt die Durchführung des Lanevent unmöglich wird. Im Falle einer Veranstaltungsabsage werden allen Teilnehmern die bezahlten Teilnahmegebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.

10. Haftung des Teilnehmers

  • Der Teilnehmer haftet für Schäden, die er dem Veranstalter oder seinen Hilfspersonen schuldhaft zufügt.
  • Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 828 Abs. 3 BGB.

11. Haftung des Veranstalters

  • Die Haftung des Veranstalters bei von ihm oder seinen Hilfspersonen herbeigeführten Sachschäden zu Lasten des Teilnehmers oder Besuchers wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die Haftung des Veranstalters bei von ihm oder seinen Hilfspersonen herbeigeführten Verletzungen von Leib, Leben oder Gesundheit eines Teilnehmers oder Besuchers bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
  • Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer oder Besucher während der gesamten Veranstaltungsdauer von Dritten zugefügt werden.
  • Der Teilnehmer ist verpflichtet, seinen Gesundheitszustand vor Teilnahme an dem Lanevent. zu überprüfen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, während der Veranstaltungsdauer regelmäßig Ruhepausen durchzuführen.

12. Schlussbestimmungen

  • Die unter Zugrundelegung dieser AGB geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel. Andernfalls sind diese nichtig.
  • Hat der Teilnehmer keinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über Verträge denen diese AGB zugrunde liegen Salzgitter. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Veranstalter und Kaufleuten sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts, über Verträge denen diese AGB zugrunde liegen, ist Salzgitter.

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Ihr seit interessiert? Dann könnt ihr hier ein paar der begehrten Tickets erwerben.

Quelle: Eventbrite TicketsDeutsche ESport Bundesliga – AGBs

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