Medienanstalten veröffentlichen neuen Leitfaden zur Werbekennzeichnung bei Social Media-Angeboten

Medienanstalten Leitfaden Werbung

Eine detaillierte Werbekennzeichnungs-Matrix mit ausführlichen Erläuterungen soll bei der Werbekennzeichung als übersichtlicher Leitfaden helfen.

Seit einiger Zeit erhitzen sich ja die Gemüter um die Kennzeichnung von Werbung und Produktplatzierungen in den sozialen Medien. Nun haben die Medienanstalten einen neuen Leitfaden herausgegeben, der die Sachlage übersichtlich und leicht verständlich darstellen soll.

Was fällt denn unter den Begriff „Werbung“?

Die Mediananstalten definieren das folgendermaßen:

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Werbung ist jeder optische oder akustische Hinweis auf ein Produkt oder eine Dienstleistung mit dem Ziel der Absatzförderung. Die Werbung will den Zuschauer auf das Produkt oder die Dienstleistung aufmerksam machen und zum Kauf anregen.

Neben den klassischen Werbespots zählen unter anderen auch Schleichwerbung, Produktplatzierung, Split Screen, Dauerwerbesendungen, Teleshopping oder Affiliate Links zur Werbung. Auch Hinweise auf eigene Produkte und Dienstleistungen sind Werbung.

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Fakt ist jedenfalls, dass Werbung immer als solche erkennbar sein und deshalb als solche gekennzeichnet werden muss.

Wie ist Werbung in den sozialen Medien zu kennzeichnen?

Unsicherheiten gab es allerdings immer wieder in den sozialen Medien. Wann muss ein Post auf Instagram als Werbung gekennzeichnet werden? Wie und wo muss die Kennzeichnung erfolgen? Wie sieht es bei YouTube aus? Was muss ich bei Game-Reviews beachten, für die ich einen Review-Key kostenlos bekommen habe?

Hierfür haben die Medienanstalten haben ihren Leitfaden „Werbekennzeichnung bei Social Media-Angeboten“ überarbeitet. Es ist die vierte Version des 2015 erstmals erstellen Dokuments – damals noch unter dem Titel „Darf ich das? Wie darf ich das?“. Zuletzt waren die Hinweise zur Werbekennzeichnung im Juni 2017 aktualisiert worden. Die Medienanstalten weisen darauf hin, dass Kennzeichnungen wie „#ad“, #sponsored by“ oder „PR Sample“ auf Twitter oder Instagram möglicherweise nicht ausreichend sind. Ein offenes „#Werbung“ dagegen ist eindeutig.

„Seit der ersten Veröffentlichung unseres Leitfadens 2015 ist viel passiert: Social-Media-Angebote und Influencer Marketing haben sich rasant weiterentwickelt, Abmahnungen von Verbänden haben den Markt verunsichert. Gleich geblieben ist der Grundsatz: Werbung muss eindeutig erkennbar und gekennzeichnet sein. Die neue Kennzeichnungs-Matrix bietet eine schnelle und praxisnahe Orientierung für alle Influencer“, sagte DLM-Vorsitzende Cornelia Holsten.

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Neben YouTube, Instagram, Twitter, Snapchat und Facebook sind alle Social-Media-Plattformen erfasst, die entweder Video-, Standbild/Text-Angebote oder Blogs veröffentlichen. Die neue Version der FAQs eröffnet damit den Anwendungsbereich auf neue Plattformen wie u.a. Twitch, Tik Tok, Flickr, Tumblr, Pinterest und bezieht auch Blogs ausdrücklich mit ein.

Der übersichtlich gestaltete Leitfaden kann hier heruntergeladen werden.

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